Die Stelle in Nordrhein-Westfalen arbeitet auf Grundlage des Landesanerkennungsgesetz, welches Ende Mai 2013 in Kraft getreten und eng an die EU-Anerkennungsrichtlinie von 2005 angelehnt ist. In Baden-Württemberg wiederum besteht noch keine Umsetzung des BQFG auf Landesebene.
Der Einblick in die Arbeitsweise der Anerkennungsstellen bei der Bewertung von Bildungsnachweisen aus dem Ausland liefert in Ergänzung zu Befragungen von Migrant(inn)en und Berater(inne)n im Rahmen des Projektes wichtige Erkenntnisse über die Anerkennungspraxis in Deutschland. Ergänzend zu den Gesprächen mit den Experten in den Anerkennungsstellen soll die anonymisierte Auswertung einiger Anerkennungsvorgänge weitere Erkenntnisse hinsichtlich Reformeffekte im Anerkennungsverfahren liefern.