Förderung der strukturellen Durchlässigkeit im Sozial- und Gesundheitssektor: Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von ECTS-relevanten Schulungskonzepten

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1. April 2012: Das „Anerkennungsgesetz“ ist in Kraft getreten

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - auch „Anerkennungsgesetz“ genannt - ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz ist mit großen Erwartungen nach einer Vereinfachung der Bewertungsverfahren und einer größeren Transparenz der ausländischen Abschlüsse auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbunden.

Mit Inkrafttreten des BQFG bestehen bei den sogenannten nicht-reglementierten Berufen, die durch Bundesgesetze geregelt sind, also den rund 350 Ausbildungsberufen im dualen System, ein allgemeiner Anspruch auf ein Verfahren zur Bewertung der mitgebrachten Qualifikationen. Ähnliche Regelungen sieht das Gesetz auch bei den durch Bundesrecht geregelten reglementierten Berufen vor.

Von nun an können Migrantinnen und Migranten ihre im Ausland erworbene Berufsausbildung dahingehend überprüfen lassen, ob diese einer deutschen Ausbildung gleichgestellt ist, wenn diese in Deutschland aufgrund von Bundesgesetzen geregelt ist. Die Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen, die durch Landesgesetze geregelt sind, sind vom BFQG zunächst nicht betroffen. Entsprechende Ländergesetze sind noch in Vorbereitung. Die Mehrzahl der Berufsabschlüsse im Sozial- und Gesundheitswesen fallen in die Zuständigkeit der Länder.

Zuständige Stellen für die Verfahren in den Ausbildungsberufen sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern (§ 8 BQFG). Ab dem 1. Dezember 2012 soll das Verfahren in der Regel nicht länger als drei Monate dauern. Die Entscheidungsfrist kann in schwierigen Fällen einmalig begründet verlängert werden

In dem Gesetz ist nicht geregelt, wie ein flächendeckendes Beratungsangebot mit verlässlicher Qualität in Deutschland aufgebaut werden kann. Auch nach dem Inkrafttreten des Berufsqualifikationsgesetzes gibt es weiterhin in Deutschland schätzungsweise rund 400 Stellen, die für die Anerkennung und Bewertung ausländischer Berufsabschlüssen zuständig sind. Werden in dem Verfahren „wesentliche Unterschiede“ im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt, so sind entsprechende Nach- und Anpassungsqualifizierungen notwendig, um eine Anerkennung zu erhalten. Dafür wurden jedoch keine zusätzlichen Fördermaßnahmen geschaffen, diese sollen aus den bisher bestehenden Fördermöglichkeiten, wie z.B. Leistungen aus dem SGB II und III, finanziert werden.

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

www.bmbf.de/de/15644.php